Was ist konkret ein Garantiefall?

Garantie ist entweder Fabrikgarantie oder gesetzliche Garantie. Fabrikgarantie trifft zu wenn ein Produkt innerhalb der bestimmten Zeitperiode wegen einem Produktionsfehler bricht. Die Fabrikgarantie hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Garantie. Gesetzliche Garantie bezieht sich auf viel mehr Fälle. Gesetzliche Garantie ist eine Grauzone, deswegen muss immer mit uns beraten werden, weil es schwierig ist zu bestimmen was darunter fällt. Wir können allerdings sehr wohl beschreiben was nicht darunter fällt:

  1. Schaden wegen Drücken, Stoßen, Wasser, Verfärbung, allgemeiner Verschleiß, Rollverschleiß und solcher Schaden der entsteht bei Verwendung des Produkts. In den Fällen ist es auch kein Fabrikgarantiefall.
    Unbekanntere, allgemeine Angelegenheiten können unterschiedlich sein bei verschiedenen Produkten. Bei Stahlprodukten ist zum Beispiel nie eine Rostgarantie, Stahl rostet immerhin immer. Pflanzentöpfe sind nie 100% Wasserdicht und einjährige Pflanzen leben nie länger als ein Jahr. Diese Beispiele sind demnach auch keine Garantiefälle.
  2. Falls sie das Produkt nicht ordnungsgemäß verwenden, oder das Produkt beschädigt wird wegen inkorrekter Verwendung, betrifft es keinen Garantiefall.
  3. Probieren sie ein Produkt an oder bringen sie Änderungen an, laufen alle Garantien ab.
  4. Die Verpackung des Produktes ist nicht unter Garantie. Die Verpackung ist immerhin zum einpacken des Produktes da, Sie sind immerhin berechtigt ein tugendhaftes Produkt zu empfangen.
  5. Schaden vor dem gewarnt ist, ist auch kein Garantiefall. Wenn in der Beschreibung steht dass ein Produkt nicht Frostgeschützt ist und es trotzdem bricht wegen Frost, ist es kein Garantiefall. Sie wurden immerhin gewarnt.
    Achtung! Nicht alle Warnungen werden in der Beschreibung erwähnt. Es gibt viele Grenzfälle die weniger bekannt sind. Diese Bedingungen versuchen wir so komplett wie möglich in der Beschreibung zu erwähnen, wir wollen immerhin die Kunden vorneweg so ehrlich und transparent wie möglich informieren.
  6. Das Produkt muss ordentlich instandgehalten werden. Falls das nicht passiert, ist es kein Garantiefall. Pflanzen sind hier ein gutes Beispiel: wenn Sie Ihren Pflanzen zu viel/wenig Wasser geben, Ihre Pflanzen in die verkehrte Erde setzen oder sie auf eine verkehrte Stelle stellen und sie damit schlechter wachsen, betrifft es keinen Garantiefall. Das Produkt muss ordnungsgemäß verwendet/angewendet/behandelt/instandgehalten werden.
  7. Schaufenstermodelle, Gebrauchtwaren oder Produkte wofür sie schon Ermäßigung bekommen haben wegen bestimmten Schaden haben keine Fabrikgarantie.
  8. Schaden wegen Wetterverhältnissen gilt nicht als Garantiefall.
  9. Falls es sich für uns herausstellt dass ein Produkt unzuverlässig ist, oder derselbe Schaden erneut passieren könnte bei Ersatz, können wir Ihren Erwartungen nicht entsprechen. Sie sind nicht verpflichtet das zu akzeptieren, wir können allerdings leider nicht Ihren Erwartungen entsprechen. Aus diesem Grund dürfen wir das Produkt zurücknehmen und Ihnen den Betrag zurückzahlen. Wir schicken Ihnen in dem Fall keinen Ersatz, weil der Ersatz unserer Meinung nach erneut Ihren Erwartungen nicht entsprechen kann.
  10. Der Garantiefall muss angemessen sein. Wenn zum Beispiel bei einer Pflanze ein Ast abbricht oder ein Kratzer auf die Unterseite eines Tischbeines kommt, sind das Schäden die nicht angemessen sind. Diese Schäden kann ein Kunde erwarten, es sind immerhin keine Museumstücke.

Lesen Sie hier mehr über die Länge der Garantie von ihrem Produkt.

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